Die Förderrichtlinie

Förderfonds Jugend, Sport, Bildung und Soziales

 

  • Die Sparkassenstiftung Lüneburg – Förderfonds Jugend, Sport, Bildung und Soziales – fördert grundsätzlich nur Projekte, Veranstaltungen und Aktionen aus den genannten Bereichen in Hansestadt und Landkreis Lüneburg. Ausgeschlossen sind kommerzielle Aktivitäten.
  • Allen Anträgen muss ein detaillierter Kosten und Finanzierungsplan beiliegen, ansonsten ist eine Förderung nicht möglich.
  • Bei investiven Vorhaben fördert die Stiftung maximal 1/3 der Gesamtkosten.
  • Bei Projekten, Aktionen und Veranstaltungen fördert die Stiftung grundsätzlich maximal 50 % der Gesamtkosten.
  • Fördervereine von Schulen und Kindertagesstätten werden pro Antrag mit maximal 1.000,00 Euro gefördert.
  • Es werden grundsätzlich keine Kosten für Sportbekleidung übernommen.
  • Fördervereine von Feuerwehren werden pro Antrag mit maximal 1.000,00 Euro gefördert.
  • Alle Kosten müssen der Geschäftsführung nach Projektdurchführung belegt werden. Geschieht dies nicht, verfällt die Förderverpflichtung.
  • Fördergelder müssen innerhalb von 12 Monaten abgefordert werden - sollte dies nicht möglich sein, muss schriftlich eine Verlängerung beantragt werden. Die Stiftung fördert im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung. Reduzieren sich die Ausgaben oder erhöhen sich die  Einnahmen gegenüber dem eingereichten Finanzierungsplan, behält sich die Stiftung eine Reduzierung beziehungsweise die Rückzahlung ihrer Fördersumme vor.

 

Stand: April 2021