Liebe Antragstellerin, lieber Antragsteller,

 

ab sofort nutzen wir für die Bearbeitung von Förderanträgen ausschließlich unsere digitale Förderplattform „Hand in Hand für Lüneburg“. Über den untenstehenden Link gelangen Sie direkt zur Förderplattform. Dort erfolgt zunächst die einmalig erforderliche Registrierung Ihrer gemeinnützigen Organisation. Bei erfolgreicher Registrierung erhalten Sie innerhalb der nächsten Tage eine Benachrichtigung per E-Mail. Sollten Sie im Rahmen der Registrierung keine E-Mails erhalten, prüfen Sie bitte Ihr SPAM-Postfach.

 

Bitte beachten Sie, dass die erfolgreiche Registrierung Ihrer Organisation Voraussetzung für die Einreichung von Förderanträgen ist. Im Rahmen der Registrierung benötigen Sie den aktuellen Freistellungsbescheid bzw. einen gültigen Feststellungsbescheid des Finanzamtes Lüneburg in digitaler Form. Wir empfehlen Ihnen, die Registrierung zeitnah vorzunehmen, auch wenn eine Antragstellung erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll.

 

Die Stiftungsräte werden im kommenden Jahr erstmals im Mai über vorliegende Förderanträge entscheiden. Hierbei werden alle Förderanträge berücksichtigt, die bis spätestens 31.03.2026 über die Förderplattform „Hand in Hand für Lüneburg“ an die Sparkassenstiftung Lüneburg weitergeleitet wurden und unseren Förderrichtlinien entsprechen. Über Anträge, die nach diesem Datum weitergeleitet werden, entscheiden die Stiftungsräte im November 2026.

 

Wir freuen uns auf Ihre Projekte und wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Einreichung Ihrer Förderanträge.

Freundliche Grüße

Ihre Sparkassenstiftung Lüneburg