Förderfonds Kunst und Kultur
Die Sparkassenstiftung Lüneburg – Förderfonds Kunst und Kultur – fördert grundsätzlich nur Projekte, Aktionen und Veranstaltungen aus den Bereichen Musik, Theater, Bildende Kunst (inkl.
Foto und neue Medien), Literatur, Denkmalpflege, Geschichtsaufarbeitung- und Vermittlung und Museen.
Aus den Mitteln des Förderfonds können Eigeninitiativen der Stiftung durchgeführt und beantragte Projekte, Aktionen und Veranstaltungen von Dritten gefördert werden.
- Förderungen sind auf die Hansestadt Lüneburg und den Landkreis Lüneburg beschränkt.
- Allen Anträgen muss ein detaillierter Kosten und Finanzierungsplan beiliegen, ansonsten ist eine Förderung nicht möglich.
- Bei investiven Vorhaben fördert die Stiftung maximal 1/3 der Gesamtkosten.
- Bei Projekten, Aktionen und Veranstaltungen fördert die Stiftung grundsätzlich maximal 50 % der Gesamtkosten.
- Eigeninitiativen der Stiftung können zu 100% finanziert werden.
- Alle geförderten Projekte, Aktionen und Veranstaltungen müssen „gemeinnützig“ sein und dürfen keinen kommerziellen Hintergrund haben
- Alle Kosten müssen der Geschäftsführung nach Projektdurchführung belegt werden.
- Fördergelder müssen innerhalb von 12 Monaten abgefordert werden - sollte dies nicht möglich sein, muss schriftlich eine Verlängerung beantragt werden.
Stand: 14. September 2012