Förderfonds Nachhaltigkeit
- Die Sparkassenstiftung Lüneburg – Förderfonds Nachhaltigkeit – fördert grundsätzlich nur Projekte, Aktionen und Veranstaltungen, die sich mit dem
Thema Nachhaltigkeit, insbesondere dem Naturschutz, der Landschaftspflege und dem Umweltschutz (einschließlich Klimaschutz) befassen (Förderzwecke).
- Förderungen sind auf die Hansestadt Lüneburg und den Landkreis Lüneburg beschränkt.
- Die geförderten Projekte, Aktionen und Veranstaltungen müssen gemeinnützig im Sinne des § 52 Abgabenordnung sein und dürfen keinen kommerziellen Hintergrund haben.
- Förderanträge können grds. durch als gemeinnützig anerkannte Vereine, Stiftungen und Gesellschaften oder öffentlich-rechtliche Körperschaften eingereicht werden.
Privatpersonen können als Antragsteller leider nicht berücksichtigt werden.
- Der Freistellungsbescheid ist der Stiftung auf Anforderung vorzulegen.
- Von der Förderung ausgeschlossen sind Antragsteller, deren steuerlich anerkannte Zwecke nicht mit den Förderzwecken des Förderfonds Nachhaltigkeit übereinstimmen.
- Aus den Mitteln des Förderfonds können Eigeninitiativen der Stiftung durchgeführt und beantragte Projekte, Aktionen und Veranstaltungen von Dritten gefördert werden.
- Dem Antrag muss ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan beiliegen, ansonsten ist eine Förderung nicht möglich.
- Bei investiven Vorhaben fördert die Stiftung maximal 1/3 der Gesamtkosten.
- Bei Projekten, Aktionen und Veranstaltungen fördert die Stiftung maximal 50 % der Gesamtkosten.
- Eigeninitiativen der Stiftung können zu 100% finanziert werden.
- Die Förderung laufender Personal- und Sachkosten (institutionelle Förderung) ist ausgeschlossen.
- Alle Kosten müssen der Stiftung nach Projektdurchführung belegt werden. Geschieht dies nicht, verfällt die Förderverpflichtung.
- Fördergelder müssen innerhalb von 12 Monaten nach Zusage abgefordert werden. Sollte dies nicht möglich sein, muss schriftlich eine Verlängerung beantragt werden.
- Die Stiftung fördert im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung. Reduzieren sich die Ausgaben und/oder erhöhen sich die Einnahmen gegenüber dem eingereichten Finanzierungsplan, behält sich
die Stiftung eine Reduzierung beziehungsweise die teilweise oder vollständige Rückforderung ihrer Fördersumme vor.
Stand : 5. Juli 2024