Förderfonds Bleckede/Ostkreis
- Der Förderfonds Bleckede/Ostkreis der Sparkassenstiftung fördert grundsätzlich nur Projekte, Veranstaltungen und Aktionen in den Bereichen Kunst, Kultur, Jugend, Sport, Soziales,
Bildung, Wissenschaft, Forschung, Natur und Umweltschutz sowie Tier- und Pflanzenzucht und Heimatpflege (Förderzwecke).
- Aus den Mitteln des Förderfonds können Eigeninitiativen der Stiftung durchgeführt und beantragte Projekte, Aktionen und Veranstaltungen von Dritten gefördert werden.
- Förderungen sind auf die Stadt Bleckede, das Amt Neuhaus, die Samtgemeinde Dahlenburg und die Samtgemeinde Ostheide beschränkt.
- Die geförderten Projekte, Aktionen und Veranstaltungen müssen gemeinnützig im Sinne des § 52 Abgabenordnung sein und dürfen keinen kommerziellen Hintergrund haben.
- Förderanträge können grds. durch als gemeinnützig anerkannte Vereine, Stiftungen und Gesellschaften oder öffentlich-rechtliche Körperschaften eingereicht werden.
Privatpersonen können als Antragsteller leider nicht berücksichtigt werden.
- Der Freistellungsbescheid ist der Stiftung auf Anforderung vorzulegen.
- Von der Förderung ausgeschlossen sind Antragsteller, deren steuerlich anerkannte Zwecke nicht mit den Förderzwecken des Förderfonds Bleckede/Ostkreis übereinstimmen.
- Dem Antrag muss ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan beiliegen, ansonsten ist eine Förderung nicht möglich.
- Bei investiven Vorhaben fördert die Stiftung bis zu maximal 1/3 der Gesamtkosten.
- Bei Projekten, Aktionen und Veranstaltungen fördert die Stiftung maximal 50 % der Gesamtkosten.
- Eigeninitiativen der Stiftung können zu 100% finanziert werden.
- Alle Kosten müssen der Stiftung nach Projektdurchführung belegt werden. Geschieht dies nicht, verfällt die Förderverpflichtung.
- Fördergelder müssen innerhalb von 12 Monaten nach Zusage abgefordert werden. Sollte dies nicht möglich sein, muss schriftlich eine Verlängerung beantragt werden.
- Die Stiftung fördert im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung. Reduzieren sich die Ausgaben und/oder erhöhen sich die Einnahmen gegenüber dem eingereichten Finanzierungsplan, behält sich
die Stiftung eine Reduzierung beziehungsweise die teilweise oder vollständige Rückforderung ihrer Fördersumme vor.
Stand : 5. Juli 2014