Die Förderrichtlinie

Förderfonds Kunst und Kultur

 

Die Sparkassenstiftung Lüneburg  – Förderfonds Kunst und Kultur – fördert grundsätzlich nur Projekte, Aktionen und Veranstaltungen aus den Bereichen Musik, Theater, Bildende Kunst (inkl. Foto und neue Medien), Literatur, Denkmalpflege, Geschichtsaufarbeitung- und Vermittlung und Museen.

 

Aus den Mitteln des Förderfonds können Eigeninitiativen der Stiftung durchgeführt und beantragte Projekte, Aktionen und Veranstaltungen von Dritten gefördert werden.

  • Förderungen sind auf die Hansestadt Lüneburg und den Landkreis Lüneburg beschränkt.
  • Allen Anträgen muss ein detaillierter Kosten und Finanzierungsplan beiliegen, ansonsten ist eine Förderung nicht möglich.
  • Bei investiven Vorhaben fördert die Stiftung maximal  1/3 der Gesamtkosten.
  • Bei Projekten, Aktionen und Veranstaltungen fördert die Stiftung grundsätzlich maximal 50 % der Gesamtkosten.
  • Eigeninitiativen der Stiftung können zu 100% finanziert werden.
  • Alle geförderten Projekte, Aktionen und Veranstaltungen müssen „gemeinnützig“ sein und dürfen keinen kommerziellen Hintergrund haben
  • Alle Kosten müssen der Geschäftsführung nach Projektdurchführung belegt werden. Geschieht dies nicht, verfällt die Förderverpflichtung.
  • Fördergelder müssen innerhalb von 12 Monaten abgefordert werden  - sollte dies nicht möglich sein, muss schriftlich eine Verlängerung beantragt werden. Die Stiftung fördert im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung. Reduzieren sich die Ausgaben oder erhöhen sich die Einnahmen gegenüber dem eingereichten Finanzierungsplan, behält sich die Stiftung eine Reduzierung beziehungsweise die Rückzahlung ihrer Fördersumme vor.

 

Stand: April 2021